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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Für Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der BerCom sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend.

2. Vertragsabschluß

Angebote der BerCom sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der BerCom oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch die BerCom zustande und, wenn Software der Vertragsgegenstand ist, zusätzlich nur unter der Bedingung, daß der Besteller schriftlich den jeweils gültigen Einzel- oder Standard-Software-Lizenzvertrag als rechtsverbindlich anerkennt. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, kann die BerCom 15% des Auftragswertes, soweit sie einen höheren Schaden nicht nachweisen kann, berechnen. Der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB kann den Nachweis dafür erbringen, dass dem Verwender kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

3. Lieferung und Gefahrenübergang

3.1. Für den Inhalt der Lieferverpflichtungen sind ausschließlich die von der BerCom erteilte Auftragsbestätigung, die AGB und ggf. die Einzel- und Standard-Software-Lizenzverträge maßgebend.

3.1.1. Die BerCom ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit ein triftiger Grund vorliegt und dies dem Kunden zumutbar ist.

3.2. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind im Rahmen handelsüblicher Abweichungen oder, soweit dies dem anderen Vertragsteil zumutbar ist, zulässig. Dies gilt auch für Software jeder Art. § 308 Nr.4 BGB, für Unternehmer gemäß §§ 307 Abs. 2 Nr.1, 310 Abs. 1 BGB

3.3. Verzögert sich eine Lieferung oder Leistung über den von der BerCom zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller schriftlich gesetzten Frist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die BerCom mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird die Lieferung oder Leistung für die BerCom unmöglich, so ist der Ersatz eines Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der BerCom beruhen. Der Besteller darf bei Nichtverfügbarkeit der Leistung (z.B. höhere Gewalt; nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindene Leistungshindernisse, usw.) vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt, soweit er die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und dessen Gegenleistung unverzüglich erstattet.

3.4. Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Bestellers

3.5. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, über.

4. Zahlung

4.1. Die Zahlung von Waren/Leistungen erfolgt 14 Tage nach Rechnungslegung. Zahlungen sind auch bei Teillieferungen, soweit nicht anders vereinbart, als Vorauskasse zu leisten.

4.2. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch der BerCom und der Gegenanspruch des Bestellers auch auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.3. Erhöht BerCom nach Vertragsabschluß die Preise bzw. Vergütungen für ihre vertraglichen Lieferungen und/oder Leistungen im Zusammenhang mit Lohn-, Material- oder sonstigen Selbstkostenerhöhungen von zusammen mehr als 5%, so kann sie die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen, soweit es sich um Lieferungen und Leistungen handelt, die später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, ebenfalls angemessen erhöhen. Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt dies bei Lieferungen und Leistungen, die später als einen Monat nach Vertragsabschluss zu erbringen sind.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der BerCom. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verarbeiten oder zu veräußern. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet.

5.2. Auf Verlangen der BerCom ist der Besteller verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer die BerCom unverzüglich zu benachrichtigen.

5.3. Veräußert der Besteller, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, die im Eigentum der BerCom stehende Ware, soweit andere Verträge dieses Veräußerungsrecht nicht ausschließen, so sind der Besteller und die BerCom darüber einig, dass die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit ihrem Entstehen auf die BerCom übertragen sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des Wertes der aus dem Eigentum der BerCom stammenden Ware. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an die BerCom abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die BerCom ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen oder vom Besteller die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.

6. Garantieleistung

6.1. Auf die im Vertragsgegenstand benannte Spezifikation wird, sofern im Vertrag keine abweichende Festlegung getroffen wurde, eine Garantie von 6 Monaten gewährt.

6.2. Die BerCom verpflichtet sich, in den ersten vier Wochen nach Auslieferung der Systemsoftware Fehler des Trägermaterials durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.

6.3. Die Haftung der BerCom für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung oder Nichtbenutzbarkeit von Software entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der BerCom zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den Einsatz oder Nichteinsatz und für die Daten- und Programmsicherung.

6.4. Die Gewährleistungsverpflichtung der BerCom beschränkt sich im kaufmänischen Verkehr nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Gewährleistungsansprüche werden zunächst auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche beschränkt. Die BerCom haftet nur subsidiär. Der Besteller ist verpflichtet, sich zunächst außergerichtlich an den Dritten zu halten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die BerCom oder die Befriedigung aus den aufgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist, außer im Falle einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit , ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der BerCom zurückzuführen.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1. Im kaufmännischen Verkehr ist Erfüllungsort für die beiderseitige Leistung Berlin. Verlegt der Besteller, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, seinen Betriebssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, oder wird sein Aufenthalt unbekannt, so gilt Berlin als Gerichtsstand vereinbart

7.2. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder durch einen späteren Umstand ihre Rechtswirksamkeit verlieren bzw. gesetzlichen Regelungen widersprechen, so soll die entsprechende gesetzliche Bestimmung gelten. Hierdurch wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

Berlin, den 22.07.2005

BerCom Computervertrieb GmbH

(aktuelle Änderungen in den AGBs sind durch kursive Schrift kenntlich gemacht)